ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeine Verkaufsbedingungen (Kurzfassung)
1. Geltung / Abwehrklausel
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie vorab schriftlich vereinbart werden.
2. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern auf Rechnung oder Auftrag nichts Abweichendes angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet:
- bei Unternehmergeschäften: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB
-
soweit anwendbar (z. B. Verbraucher): gesetzliche Zinsen gemäß § 1000 ABGB
Zusätzlich können angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Lieferungen/Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
3. Inkasso / Betreibung
Ist eine Forderung länger als 60 Tage nach Fälligkeit offen, sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsvertreter zu beauftragen. Die dadurch entstehenden, zweckentsprechenden Kosten trägt der Kunde.
4. Quellensteuer / Abgaben im Ausland
Falls im Land des Kunden gesetzliche Abzüge (z. B. Quellensteuer) auf Rechnungsbeträge vorgesehen sind, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten abzuführen. Der Rechnungsbetrag ist uns in voller Höhe zu bezahlen; Abzüge oder Kosten aufgrund ausländischer Vorschriften gehen nicht zu unseren Lasten.
5. Leistung / Liefertermine
Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen innerhalb der vereinbarten Zeiträume. Liefer- und Leistungstermine sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindliche Richtwerte. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
6. Gewährleistung / Mängelrüge (Unternehmergeschäft)
Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 UGB: Mängel sind nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen; andernfalls gelten die Waren als genehmigt.
Offensichtliche Mängel sind – soweit zulässig – spätestens binnen 8 Tagen ab Lieferung/Leistung schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind binnen angemessener Frist ab Entdeckung schriftlich zu rügen.
7. Haftung
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden wird nicht gehaftet. Zwingende Haftungen (z. B. Personenschäden, Produkthaftung) bleiben unberührt.
8. Schriftform / Mitteilungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen (E-Mail ausreichend, sofern nicht zwingend eine strengere Form erforderlich ist).
9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG sowie – soweit zulässig – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für Unternehmer ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers.